AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Leistungserbringung

Die Ernährungstrainings werden von Raffaela Kessler (diplomierte Ernährungstrainerin) persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online abgehalten.

Mit der Inanspruchnahme des Ernährungstrainings verpflichtet sich die Ernährungstrainerin zur Erbringung der vereinbarten Leistung (Wissensvermittlung). Eine Garantie für das Erreichen persönlicher Ziele des Kunden wird nicht abgegeben. Die beauftragte Leistung gilt als erbracht, sobald die vereinbarten Trainingstermine wahrgenommen wurden.

Die im Zuge des Ernährungstrainings zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar. Bei der erbrachten Leistung handelt es sich um keine Therapie. Das Ernährungstraining ersetzt keinesfalls medizinische Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen eines Arztes, Psychologen oder Diätologen. Bei Beschwerden sollte vom Kunden auf jeden Fall ein ärztlicher Rat eingeholt werden.

§2 Datenschutz

Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die vom Kunden mitgeteilten Daten werden ausschließlich für den Zweck der bedarfsgerechten Erstellung persönlicher Angebote und Trainings genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

§3 Schweigepflicht

Die Ernährungstrainerin ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der zugestimmten Vertragsleistungen hinaus.

Für die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber Dritter (z.B. behandelnde Ärzte), ist eine schriftliche Genehmigung des Kunden einzuholen.

§4 Preise

Die Preise für die in Anspruch genommene/n Leistung/en errechnen sich wie folgt. Jedem Kunden steht ein kostenloses Erstgespräch mit einer Dauer von max. 30 Minuten zur Verfügung. Für eine 50 Minuten Einheit werden 55,00 € verrechnet, für eine 90 Minuten Einheit je 80,00 €.

 

§5 Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird im Anschluss an das Ernährungstraining (Leistungserbringung) gestellt. Diese wird entweder beim Termin mitgegeben oder im Nachhinein per E-Mail versendet. Der Betrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung, auf folgendes Konto überwiesen werden:

DE76 1001 1001 2309 7928 07

In Ausnahmefällen kann der Betrag auch in bar zum Termin mitgebracht werden. Dies muss jedoch ausdrücklich im Vorhinein vereinbart worden sein!

Mit der in Anspruch genommenen Dienstleistung, verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag fristgerecht zu begleichen.

§6 Terminabsagen

Für den Fall, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, ist für die Rückerstattung bzw. die Gutschrift des Rechnungsbetrages eine fristgerechte Absage erforderlich. Eine Absage gilt dann als fristgerecht, wenn sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (telefonisch, per SMS oder E-Mail) mitgeteilt wird. Erfolgt keine rechtzeitige Absage des Termins, so wird die bestellte Leistung zu 50% verrechnet. Eine Ausnahme stellt die Absage aufgrund von Krankheit dar. Wird er Termin ohne Absage nicht eingehalten, so werden 100% der Leistung verrechnet.

 

§7 Unterlagen & Informationsmaterial

Die im Rahmen des Ernährungstrainings zur Verfügung gestellten Unterlagen (diverse Dokumente, Tabellen, Rezepte, …) sind lediglich für meine Kunden bestimmt. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht der jeweiligen Unterlagen.

§8 Gewährleistung

Die Ernährungstrainerin ist bemüht, die Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zu erbringen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Ernährungstrainerin übernimmt somit keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.

Da der Erfolg des Ernährungstrainings großteils von der Mitarbeit des Kunden abhängt, übernimmt die Ernährungstrainerin keine Garantie für die Erreichung der von Kunden definierten Ziele, Erwartungen und Vorstellungen. Die im Zuge der Ernährungstrainings erbrachte Leistung stellt lediglich eine Hilfe zur Selbsthilfe dar.

§9 Haftung

Das Ernährungstraining dient lediglich der Unterstützung bei der Umsetzung einer gesunden Ernährung. Es werden keine Erkrankungen psychischer, wie auch physischer Art behandelt! Liegt eine ernährungsbedingte (z.B. Diabetes, Adipositas, …) oder psychische (z.B. Essstörung) Erkrankung vor, so wird der Kunde gebeten, sich für deren Behandlung an einen Arzt, Psychologen, Ernährungsberater oder Diätologen zu wenden.
Eine Umstellung auf eine gesündere Ernährung ist natürlich immer sinnvoll. Daher bietet die Ernährungstrainerin gerne ihre Unterstützung dabei an. Es werden jedoch keine Heilungsversprechen abgegeben. Das Ernährungstraining ist keine Therapie. Bei Beschwerden sollte sich der Kunde immer an einen Arzt wenden.

Eine Haftung für den Erfolg der in Anspruch genommenen Leistung, sowie für mögliche negative Folgen oder auch Folgeschäden durch das Ernährungstraining und die zur Verfügung gestellten Informationen wird in jedem Fall ausgeschlossen. Der Kunde bekommt im Zuge des Ernährungstrainings lediglich Wissen vermittelt. Bei der Umsetzung der Ratschläge etc. handelt er jedoch auf eigene Verantwortung.

Die Ernährungswissenschaft ist ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrungen erweitern unsere Erkenntnisse, insbesondere was die Behandlung und Therapie anbelangt. Alle im Zuge des Ernährungstrainings weitergegebenen Empfehlung, Dosierungen etc., werden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen der Ernährungstrainerin abgegeben. Dennoch kann für diese Informationen keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Der Kunde handelt immer auf eigene Verantwortung.

 

§10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

 

§11 Schlichtungsklausel

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, welchen das Ziel hat, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

 

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine der oben angeführten Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.